Zustiften

Stiften Sie Lebensfreude!

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Grundstockvermögen der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und sichern damit langfristig den Erhalt der Stiftung. Die Zinsen kommen der laufenden Stiftungsarbeit zugute. Willkommen sind Zustiftungen in das Stiftungsvermögen in beliebiger Höhe.

Für Zustiftungen bis 1.000 EUR können Sie bequem das Online-Formular der Bank für Sozialwirtschaft nutzen.

Wenn Sie die Stiftung Deutsche Depressionshilfe mit einer Zustiftung ab 1.000 EUR bedenken möchten, dann tätigen Sie bitte eine Überweisung.

Online-Zustiftung

Um Ihnen Ihre Unterstützung so einfach und gleichzeitig so sicher wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen gemeinsam mit der Bank für Sozialwirtschaft ein entsprechendes Formular für einen Lastschrifteinzug an. Während Sie dieses Überweisungsformular nutzen, besteht zwischen Ihrem PC und dem Server der Bank für Sozialwirtschaft eine verschlüsselte und geschützte Verbindung (SSL).

Zustiftung per Überweisung

Für eine Zustiftung per Überweisung nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: Stiftung Deutsche Depressionshilfe
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE37 3702 0500 0003 4742 00
SWIFT / BIC: BFSWDE33XXX (bei Auslandsüberweisung)
Verwendungszweck: Zustiftung

Namensfonds und Treuhandstiftung

Eine besondere Möglichkeit der Zustiftung stellt der Namensfonds dar. Er ist Teil des Kapitals der Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Ihr Vermögen wird jedoch auf einem eigenen Fondskonto verwaltet. Der Fonds könnte Ihren Namen oder den Namen eines Ihnen Nahestehenden tragen und wird so zur Erinnerung auf unbegrenzte Dauer.

Mit einer eigenen Stiftung (Treuhandstiftung) unter dem Dach der Stiftung Deutsche Depressionshilfe können Sie Ihren Vorstellungen mit einer eigenen Namensgebung und evtl. individueller Zweckbestimmung Ausdruck verleihen.

Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, von Kunst und Kultur, der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung und der Studentenhilfe nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Leipzig II, StNr. 231/140/25895, vom 19.08.2021 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Daher sind wir berechtigt, von Ihnen Zustiftungen oder Spenden entgegenzunehmen und Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Ihre Zuwendung ist steuerlich absetzbar.


Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

© Katrin Lorenz

Sophie Hoffmann
Spendenmanagement
Stiftung Deutsche Depressionshilfe
Tel: 0341/22 38 74 13
sophie.hoffmann@deutsche-depressionshilfe.de